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Kosten
Wie alle anderen Berufe bin ich gehalten, kostendeckend zu arbeiten. Tatsächlich jedoch lassen sich Prozesse mit Streitwerten unter 5.000 €, bei komplizierten Sachverhalten sogar unter 8.000 €, für den Anwalt in der Regel nicht kostendeckend führen. Das gesetzliche Netto-Anwaltshonorar beläuft sich bei einem Prozess mit einem Streitwert von 5.000 € auf 752,50 €; für die außergerichtliche Tätigkeit kommen evtl. noch 391,30 € dazu. Dieses Honorar beinhaltet alle sachlichen und rechtlichen Recherchen, das Schreiben aller Schriftsätze, die Führung von Mandantengesprächen sowie die Wahrnehmung der Gerichtstermine samt der anfallenden Nacharbeiten .
Bei einem Gegenstandswert von 8.000 € beträgt das Nettohonorar 1.030 €, evt. zzgl. 535,60 €. Für einen Prozess sind im günstigsten Fall für Schriftsätze, Korrespondenz, Mandantenbesprechungen und Gerichtstermine sieben Arbeitsstunden anzusetzen. Je nach Kostenstruktur einer Kanzlei können Sie sich ausrechnen, wie viele Stunden Ihr Anwalt samt Kanzleipersonal und der erforderlichen Kanzleiausstattung bei diesen gesetzlichen Gebühren kostendeckend für Sie arbeiten kann. Irgendwann fängt er an, Ihnen mit seiner Arbeit Geld zu schenken. Das heißt im Klartext: Ein Anwalt der nicht kostendeckend arbeitet, schenkt seinem Mandanten pro Anwaltsstunde mindestens 150 € und mehr.
Engagierte Rechtsvertretung bedeutet in meinem Fall, dass ich so gut und schnell wie möglich für Sie arbeite und Sie das angefallene Honorar bezahlen - das ist unsere Geschäftsgrundlage.
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